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Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch [[Zwangsbehandlung|zwangsweisen - Behandlung]] mit Medikamenten zu unterziehen.
 
Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch [[Zwangsbehandlung|zwangsweisen - Behandlung]] mit Medikamenten zu unterziehen.
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'''OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.07.2008, 19 Wx 36/08'''; FGPrax 2009, 36 = NJW-RR 2009, 223:
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'''OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.07.2008, 19 Wx 36/08'''; FamRZ 2009, 640 = FGPrax 2009, 36 = NJW-RR 2009, 223:
    
Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen ist bei Aggressionsdurchbrüchen und Gefährdung Dritter rechtmäßig  
 
Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen ist bei Aggressionsdurchbrüchen und Gefährdung Dritter rechtmäßig  

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