Die '''Pflichten''' eines rechtlichen Betreuers sind es, als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichem Vertreter]] die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die [[Wunscherfüllung|subjektiven Wünsche der Betreuten]] zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) bestehen Pflichten des Betreuers. | Die '''Pflichten''' eines rechtlichen Betreuers sind es, als [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichem Vertreter]] die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die [[Wunscherfüllung|subjektiven Wünsche der Betreuten]] zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) bestehen Pflichten des Betreuers. |