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==Welche Rechtsfolgen hat es, wenn anstelle des Rechtspflegers der Richter entscheidet?==
 
==Welche Rechtsfolgen hat es, wenn anstelle des Rechtspflegers der Richter entscheidet?==
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Die Entscheidung ist dennoch gültig, § 8 Abs. 1 RPflG. Im umgekehrten Fall (der Rechtspfleger entscheidet eine ihm nicht übertragbare Sache) ist die Entscheidung unwirksam, § 8 Abs. 4 RPflG.  
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Die Entscheidung ist dennoch gültig, § 8 Abs. 1 RPflG. Im umgekehrten Fall (der Rechtspfleger entscheidet eine ihm nicht übertragbare Sache) ist die Entscheidung unwirksam, § 8 Abs. 4 RPflG.
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==Videos und Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-106-rechtspfleger-ueber-die-ausbildung-zum-kleinen-richter/ Podcast betroyt.de zum Thema Rechtspfleger]
    
==Literatur==
 
==Literatur==

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