# Allein die Vorlage einer Rechnungslegung gemeinsam mit Kontoauszügen, aus denen sich die in der Rechnungslegung aufgeführten Ein- und Auszahlungen ergeben, reicht hierfür nicht aus. | # Allein die Vorlage einer Rechnungslegung gemeinsam mit Kontoauszügen, aus denen sich die in der Rechnungslegung aufgeführten Ein- und Auszahlungen ergeben, reicht hierfür nicht aus. |