Außerdem ist die [[wikipedia:de:Strafrecht|strafrechtliche]] Unterbringung möglich (§ 63 StGB), wenn ein psychisch kranker Straftäter weitere erhebliche [[Straftat]]en zu begehen droht und [[wikipedia:de:Schuldunfähigkeit|schuldunfähig]] (§ 20 StGB} ist. Diese Freiheitsentziehung erfolgt aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung) im Rahmen des [[wikipedia:de:Maßregelvollzug|Maßregelvollzug]]s.
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Außerdem ist die strafrechtliche Unterbringung möglich (§ 63 StGB), wenn ein psychisch kranker Straftäter weitere erhebliche Straftaten zu begehen droht und [[wikipedia:de:Schuldunfähigkeit|schuldunfähig]] (§ 20 StGB} ist. Diese Freiheitsentziehung erfolgt aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung) im Rahmen des [[wikipedia:de:Maßregelvollzug|Maßregelvollzug]]s.