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Sofern der Betroffene sich weigert, an der Anhörung teilzunehmen, hat die [[Betreuungsbehörde]] oder die nach [[Psychisch-Kranken-Gesetz|Psychisch-Krankenrecht]] zuständige Behörde ihn auf Anweisung des Gerichtes zur persönlichen Anhörung ({{Zitat de §|70c|fgg}} i.V.m. {{Zitat de §|68|fgg}} Abs. 3 FGG) und zur [[wikipedia:de:Untersuchung|Untersuchung]] durch den [[wikipedia:de:Gerichtssachverständiger|Sachverständigen]] ({{Zitat de §|70e|fgg}} Abs. 2 I.V.m. § 68 b Abs. 3 FGG) vorzuführen.  
 
Sofern der Betroffene sich weigert, an der Anhörung teilzunehmen, hat die [[Betreuungsbehörde]] oder die nach [[Psychisch-Kranken-Gesetz|Psychisch-Krankenrecht]] zuständige Behörde ihn auf Anweisung des Gerichtes zur persönlichen Anhörung ({{Zitat de §|70c|fgg}} i.V.m. {{Zitat de §|68|fgg}} Abs. 3 FGG) und zur [[wikipedia:de:Untersuchung|Untersuchung]] durch den [[wikipedia:de:Gerichtssachverständiger|Sachverständigen]] ({{Zitat de §|70e|fgg}} Abs. 2 I.V.m. § 68 b Abs. 3 FGG) vorzuführen.  
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Die zwangsweise [[wikipedia:de:Vorführung (Recht)|Vorführung]] von Betroffenen zu [[Anhörung]]en und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die [[wikipedia:de:Persönlichkeitsrechte|Persönlichkeitsrechte]] der Betroffenen dar ({{Zitat Art|2|gg}} [[Grundgesetz]]). Daher muss der Grundsatz der [[wikipedia:de:Verhältnismäßigkeit|Verhältnismäßigkeit]] hier besonders streng beachtet werden.
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Die zwangsweise [[wikipedia:de:Vorführung (Recht)|Vorführung]] von Betroffenen zu [[Anhörung]]en und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die [[wikipedia:de:Persönlichkeitsrechte|Persönlichkeitsrechte]] der Betroffenen dar ({{Zitat Art|2|gg}} Grundgesetz). Daher muss der Grundsatz der [[wikipedia:de:Verhältnismäßigkeit|Verhältnismäßigkeit]] hier besonders streng beachtet werden.
    
== Anhörung weiterer Personen und Stellen ==
 
== Anhörung weiterer Personen und Stellen ==

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