Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 45: Zeile 45:  
Vormünder, Pfleger (sowie die in § 6 genannten Betreuer) können eine Vergütung für nachgewiesenen Zeitaufwand nach {{Zitat-dej|§|3|vbvg}} VBVG geltend machen. Der Stundensatz beträgt 19,50 Euro, bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 25,00 Euro und durch abgeschlossenes Studium 33,50 Euro (jeweils zuzügl. [[wikipedia:de:Mehrwertsteuer|MWSt.]] sowie [[Aufwendungsersatz]] nach {{Zitat-dej|§|1835|bgb}} BGB). Die Stundensätze können im Ausnahmefall sowohl abgesenkt (§ 3 Abs. 2 VBVG) als auch erhöht (§ 3 Abs. 3 VBVG, für Pfleger {{Zitat-dej|§|1915|bgb}} BGB) werden.
 
Vormünder, Pfleger (sowie die in § 6 genannten Betreuer) können eine Vergütung für nachgewiesenen Zeitaufwand nach {{Zitat-dej|§|3|vbvg}} VBVG geltend machen. Der Stundensatz beträgt 19,50 Euro, bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 25,00 Euro und durch abgeschlossenes Studium 33,50 Euro (jeweils zuzügl. [[wikipedia:de:Mehrwertsteuer|MWSt.]] sowie [[Aufwendungsersatz]] nach {{Zitat-dej|§|1835|bgb}} BGB). Die Stundensätze können im Ausnahmefall sowohl abgesenkt (§ 3 Abs. 2 VBVG) als auch erhöht (§ 3 Abs. 3 VBVG, für Pfleger {{Zitat-dej|§|1915|bgb}} BGB) werden.
   −
Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwände ersetzt (siehe Tabelle). Der [[Stundensatz]] beträgt 27,00 Euro; bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 33,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 44,00 Euro ({{Zitat-dej|§|4|vbvg}} VBVG). Diese Beträge sind "Inklusivstundensätze" und enthalten sowohl etwaige Mehrwertsteuer als auch Aufwendungsersatz). Der volle Betrag wird bei nicht umsatzsteuerpflichtigen "[[wikipedia:de:Kleinunternehmer|Kleinunternehmer]]"-Betreuern nach {{Zitat-dej|§|19|ustg}} UStG gezahlt (OLG München 33. Zivilsenat, Beschluss vom 17.5.2006, 33 Wx 015/06).
+
Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwände ersetzt (siehe Tabelle). Der [[Stundensatz]] beträgt 27,00 Euro; bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 33,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 44,00 Euro ({{Zitat-dej|§|4|vbvg}} VBVG). Diese Beträge sind "Inklusivstundensätze" und enthalten sowohl etwaige Mehrwertsteuer als auch Aufwendungsersatz). Der volle Betrag wird bei nicht umsatzsteuerpflichtigen "[[wikipedia:de:Kleinunternehmer|Kleinunternehmer]]"-Betreuern nach {{Zitat de §|19|ustg}} UStG gezahlt (OLG München 33. Zivilsenat, Beschluss vom 17.5.2006, 33 Wx 015/06).
    
Die Höhe der pauschalierten [[Betreuervergütung|Stundenansätze]] ({{Zitat-dej|§|5|vbvg}} VBVG) hängt von der Dauer der Betreuung (ab erstmaliger [[Betreuerbestellung]]), davon, ob der Betreute vermögend oder [[Mittellosigkeit|mittellos]] ({{Zitat-dej|§|1836c|bgb}}, {{Zitat-dej|§|1836d|bgb}} BGB) ab und davon, ob er in einem Heim seinen gewöhnlichen Aufenthalt ab, wobei der Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG über den des § 1 Heimgesetz hinausgeht.
 
Die Höhe der pauschalierten [[Betreuervergütung|Stundenansätze]] ({{Zitat-dej|§|5|vbvg}} VBVG) hängt von der Dauer der Betreuung (ab erstmaliger [[Betreuerbestellung]]), davon, ob der Betreute vermögend oder [[Mittellosigkeit|mittellos]] ({{Zitat-dej|§|1836c|bgb}}, {{Zitat-dej|§|1836d|bgb}} BGB) ab und davon, ob er in einem Heim seinen gewöhnlichen Aufenthalt ab, wobei der Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG über den des § 1 Heimgesetz hinausgeht.
Zeile 107: Zeile 107:  
|-
 
|-
 
|}
 
|}
  −
  −
      
==Rechtspolitische Kritik==
 
==Rechtspolitische Kritik==

Navigationsmenü