Der '''Gegenvormund''' ist eine spezielle Form der [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertretung]], die der Kontrolle des eigentlich bestellten [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundes]] im Bereich der Vermögenssorge dient ({{Zitat de §|1792|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). Der Gegenvormund hat Kontroll- und Überwachungspflichten und entlastet dadurch das Vormundschaftsgericht. Im Bereich der [[Betreuung]] Volljähriger wird die Funktion Gegenbetreuer genannt (infolge des Verweises in {{Zitat de §|1908i|bgb}} Abs. 1 BGB auf § 1792 BGB).
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Der '''Gegenvormund''' ist eine spezielle Form der [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertretung]], die der Kontrolle des eigentlich bestellten [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundes]] im Bereich der Vermögenssorge dient ({{Zitat de §|1792|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). Der Gegenvormund hat Kontroll- und Überwachungspflichten und entlastet dadurch das Vormundschaftsgericht. Im Bereich der Betreuung Volljähriger wird die Funktion Gegenbetreuer genannt (infolge des Verweises in {{Zitat de §|1908i|bgb}} Abs. 1 BGB auf § 1792 BGB).