=Eingruppierung von Vereins- und Behördenbetreuern=
=Eingruppierung von Vereins- und Behördenbetreuern=
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Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/Vereinsbetreuer nur noch eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
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Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
Aktuelle Rechtsprechung:
Aktuelle Rechtsprechung:
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[[Bild:Gericht2.jpg|right]]
'''BAG - Urteil, {{Rspr|4 AZR 967/94}} - vom 20.03.1996'''
'''BAG - Urteil, {{Rspr|4 AZR 967/94}} - vom 20.03.1996'''