Der '''Betreuerausweis''' ist ein von dem Amtsgericht ([[Vormundschaftsgericht]]) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist {{Zitat de §|69b|fgg}} Abs. 2 FGG. Der Betreuerausweis wird vom [[Rechtspfleger]] des [[Vormundschaftsgerich]]tes üblicherweise im Rahmen eines [[Einführungsgespräch]]s ausgehändigt.
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Der '''Betreuerausweis''' ist ein von dem Amtsgericht ([[Vormundschaftsgericht]]) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist {{Zitat de §|69b|fgg}} Abs. 2 FGG. Der Betreuerausweis wird vom [[Rechtspfleger]] des [[Vormundschaftsgericht]]es üblicherweise im Rahmen eines [[Einführungsgespräch]]s ausgehändigt.