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== Vorrangigkeit der Vorsorgevollmacht ==
 
== Vorrangigkeit der Vorsorgevollmacht ==
 
[[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
 
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Eigentlich ist eine [[Vorsorgevollmacht]] vorrangig gegenüber der Bestellung eines Betreuers ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB). Deshalb ist die Bestellung eines Betreuers neben einem Bevollmächtigten eigentlich nicht möglich, außer in den Fällen des Irrtums auf Seiten des [[Vormundschaftsgericht|Vormundschaftsrichters]], wenn dieser im Rahmen eines [[Betreuungsverfahren]]s keine Kenntnis vom Vorliegen einer Vorsorgevollmacht hat und daher versehentlich eine Betreuerbestellung vornimmt. Sobald das Bestehen der Vollmacht bekannt wird, ist grundsätzlich die Betreuung aufzuheben oder jedenfalls bez. der [[Aufgabenkreis]]e soweit einzuschränken, wie die Vollmacht reicht. Liegt zum Beispiel eine Vollmacht nur bezüglich vermögensrechtlicher Fragen vor, besteht aber auch das Erfordernis in Fragen der [[Gesundheitssorge]] zu handeln, würde der Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheitssorge behalten, der Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] wäre aber aufzuheben ({{Zitat de §|1901|bgb}} Abs. 5 BGB; {{Zitat de §|1908d|bgb}} BGB).
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Eigentlich ist eine [[Vorsorgevollmacht]] vorrangig gegenüber der Bestellung eines Betreuers ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB). Deshalb ist die Bestellung eines Betreuers neben einem Bevollmächtigten eigentlich nicht möglich, außer in den Fällen des Irrtums auf Seiten des [[Vormundschaftsgericht|Vormundschaftsrichters]], wenn dieser im Rahmen eines [[Betreuungsverfahren]]s keine Kenntnis vom Vorliegen einer Vorsorgevollmacht hat und daher versehentlich eine [[Betreuerbestellung]] vornimmt. Sobald das Bestehen der Vollmacht bekannt wird, ist grundsätzlich die Betreuung aufzuheben oder jedenfalls bez. der [[Aufgabenkreis]]e soweit einzuschränken, wie die Vollmacht reicht. Liegt zum Beispiel eine Vollmacht nur bezüglich vermögensrechtlicher Fragen vor, besteht aber auch das Erfordernis in Fragen der [[Gesundheitssorge]] zu handeln, würde der Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheitssorge behalten, der Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] wäre aber aufzuheben ({{Zitat de §|1901|bgb}} Abs. 5 BGB; {{Zitat de §|1908d|bgb}} BGB).
    
Damit eine solche Situation erst gar nicht eintritt, sollen zum einen Vorsorgevollmachten dem zentralen [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer gemeldet werden und zum anderen sind alle Personen seit dem 01.07.2005 verpflichtet, solche Vollmachten beim Vormundschaftsgericht vorzulegen, sobald sie vom [[Betreuungsverfahren]] Kenntnis erhalten ({{Zitat de §|1901a|bgb}} BGB).
 
Damit eine solche Situation erst gar nicht eintritt, sollen zum einen Vorsorgevollmachten dem zentralen [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer gemeldet werden und zum anderen sind alle Personen seit dem 01.07.2005 verpflichtet, solche Vollmachten beim Vormundschaftsgericht vorzulegen, sobald sie vom [[Betreuungsverfahren]] Kenntnis erhalten ({{Zitat de §|1901a|bgb}} BGB).
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Hat der Betroffene vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ausreichende [[Vorsorgevollmacht]] erteilt, so ist bei Eintritt der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] nicht sogleich von Amts wegen für den Bevollmächtigten vorsorglich ein Überwachungsbetreuer zu bestellen. Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird.
 
Hat der Betroffene vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ausreichende [[Vorsorgevollmacht]] erteilt, so ist bei Eintritt der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] nicht sogleich von Amts wegen für den Bevollmächtigten vorsorglich ein Überwachungsbetreuer zu bestellen. Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird.
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'''BayObLG, Beschluss v. 14.3.2001, {{Rspr|3Z BR 43/01}}, BtPrax 2001, 164''':
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'''BayObLG, Beschluss vom 14.03.2001, {{Rspr|3Z BR 43/01}}, BtPrax 2001, 164''':
    
Erweckt ein Bevollmächtigter erhebliche Zweifel an seiner [[wikipedia:de:Redlichkeit|Redlichkeit]] und kann die dadurch bedingte Vermögensgefährdung durch eine Kontrollbetreuung nicht ausreichend abgewendet werden, so kann ein Vollbetreuer bestellt werden.  
 
Erweckt ein Bevollmächtigter erhebliche Zweifel an seiner [[wikipedia:de:Redlichkeit|Redlichkeit]] und kann die dadurch bedingte Vermögensgefährdung durch eine Kontrollbetreuung nicht ausreichend abgewendet werden, so kann ein Vollbetreuer bestellt werden.  
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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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[[Vorsorgevollmacht]], [[Gegenbetreuer]]
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[[Vorsorgevollmacht]], [[Gegenbetreuer]], [[Verhinderungsbetreuer]]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==