Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  +
[[Bild:Altenheim.jpg|300px|right]]
 
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
 
Mitarbeiter aus einer Einrichtung, in der die Betreute lebt, dürfen wegen der Gefahr von Interessenskonflikten, nicht zum Betreuer bestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn die als Betreuer vorgesehene Person in einer anderen engen Beziehung zu der Einrichtung steht, in der der Betroffene lebt ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 3 BGB).  
 
Mitarbeiter aus einer Einrichtung, in der die Betreute lebt, dürfen wegen der Gefahr von Interessenskonflikten, nicht zum Betreuer bestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn die als Betreuer vorgesehene Person in einer anderen engen Beziehung zu der Einrichtung steht, in der der Betroffene lebt ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 3 BGB).  

Navigationsmenü