Hierbei kann es sich um unterschiedlichste Angelegenheiten aus dem Bereich des BGB handeln. Zu denken ist in erster Linie an mietrechtliche Streitigkeiten, die die Wohnung des Betreuten betreffen, weiter um vertragsrechtliche Streitigkeiten ( natürliche Geschäftsunfähigkeit etc.), Schmerzensgeldfragen, Haftungsfragen wegen unerlaubter Handlungen und Erbangelegenheiten. Hier besteht die Beratung in einer Klärung der Rechtslage und Erläuterung der Risiken und Erfolgsaussichten eventueller Klagen. Auch ist der Betreuer auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe ({{Zitat de §|114|zpo}} ff. ZPO ) und der rechtsanwaltlichen bzw. gerichtlichen Beratungshilfe hinzuweisen. Formulierungshilfen bei Eingaben an das Gericht und Erläuterung der üblicherweise in einem unverständlichen Juristendeutsch gehaltenen gerichtlichen Schriftstücke gehören ebenfalls zur Unterstützung durch den Betreuungsverein. | Hierbei kann es sich um unterschiedlichste Angelegenheiten aus dem Bereich des BGB handeln. Zu denken ist in erster Linie an mietrechtliche Streitigkeiten, die die Wohnung des Betreuten betreffen, weiter um vertragsrechtliche Streitigkeiten ( natürliche Geschäftsunfähigkeit etc.), Schmerzensgeldfragen, Haftungsfragen wegen unerlaubter Handlungen und Erbangelegenheiten. Hier besteht die Beratung in einer Klärung der Rechtslage und Erläuterung der Risiken und Erfolgsaussichten eventueller Klagen. Auch ist der Betreuer auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe ({{Zitat de §|114|zpo}} ff. ZPO ) und der rechtsanwaltlichen bzw. gerichtlichen Beratungshilfe hinzuweisen. Formulierungshilfen bei Eingaben an das Gericht und Erläuterung der üblicherweise in einem unverständlichen Juristendeutsch gehaltenen gerichtlichen Schriftstücke gehören ebenfalls zur Unterstützung durch den Betreuungsverein. |