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Diese sollte nach  Überlegung der eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen, seien sie kultureller, wissenschaftlicher oder religiöser Natur, möglichst handschriftlich verfasst werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies freilich nicht.   
 
Diese sollte nach  Überlegung der eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen, seien sie kultureller, wissenschaftlicher oder religiöser Natur, möglichst handschriftlich verfasst werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies freilich nicht.   
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Sinnvoll ist es auch, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sie damit der Wandlung eigenen persönlichen Vorstellungen anzupassen. Eine regelmäßige, etwa einmal jährliche Ergänzung der Betreuungsverfügung  mit dem Satz "Ich will an der vorstehenden Verfügung festhalten" sowie Datum und [[Unterschrift]] erleichtern dem Gericht die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsverfügung den aktuellen Willen des Betroffenen widergibt.
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Sinnvoll ist es auch, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sie damit der Wandlung eigenen persönlichen Vorstellungen anzupassen. Eine regelmäßige, etwa einmal jährliche Ergänzung der Betreuungsverfügung  mit dem Satz "Ich will an der vorstehenden Verfügung festhalten" sowie Datum und [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]] erleichtern dem Gericht die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsverfügung den aktuellen Willen des Betroffenen widergibt.
    
Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung kann als Vorlage jeder Entwurf einer [[Vorsorgevollmacht]] verwendet werden. Diese sollte in ''Betreuungsverfügung'' umbenannt werden.  
 
Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung kann als Vorlage jeder Entwurf einer [[Vorsorgevollmacht]] verwendet werden. Diese sollte in ''Betreuungsverfügung'' umbenannt werden.  
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==Rechtsprechung:==
 
==Rechtsprechung:==
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'''OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 29.03.2004 – 20 W 33/04'''
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'''OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 29.03.2004, {{Rspr|20 W 33/04}} '''
    
Amtlicher Leitsatz: Zur Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht können nur solche Umstände herangezogen werden, die allgemein oder zumindest für den potentiell betroffenen Personenkreis bekannt oder erkennbar sind.
 
Amtlicher Leitsatz: Zur Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht können nur solche Umstände herangezogen werden, die allgemein oder zumindest für den potentiell betroffenen Personenkreis bekannt oder erkennbar sind.
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==Literatur==
 
==Literatur==
 
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
 
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
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*[http://shop.bundesanzeiger-verlag.de/201453_Familie_Betreuung_Soziales_So_sorge_ich_vor.html Blass/Fiala.-: So sorge ich vor – das umfassende Vorsorgepaket]  
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*[http://shop.bundesanzeiger-verlag.de/Familie_Betreuung_Soziales_So_sorge_ich_vor_201453.html Blass/Fiala.-: So sorge ich vor – das umfassende Vorsorgepaket]  
    
===Weitere Bücher===
 
===Weitere Bücher===
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[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
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{{Quelle Wikipedia|Betreuungsverfügung|12. August 2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betreuungsverf%C3%BCgung&oldid=20104015}}<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>
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