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==Verwirkung bei Untreue==
 
==Verwirkung bei Untreue==
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Rechtsprechung: '''OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007, 15 W 309/06, BtPrax 3/2007''': Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs  
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Rechtsprechung: '''OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, {{Rspr|15 W 309/06}}, BtPrax 3/2007''': Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs  
    
1) Durch eine strafbare Untreue oder Unterschlagung kann der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz ganz oder teilweise verwirkt sein.  
 
1) Durch eine strafbare Untreue oder Unterschlagung kann der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz ganz oder teilweise verwirkt sein.