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Ein Arzt kann nur in zwei Fällen ohne Einwilligung des Patienten/Betreuers/Bevollmächtigten selbst handeln. Nach  {{Zitat de §|34|stgb}} StGB ([[wikipedia:de:Nothilfe|Nothilfe]]) und nach  {{Zitat de §|32|stgb}} StGB ([[wikipedia:de:Notwehr|Notwehr]]). Einwilligung durch den Betreuer/Bevollmächtigten in gefährliche und freiheitsentziehende [[Unterbringung]]en (auch auf "halbgeschlossenen" Stationen) sind nach § 1904 BGB und § 1906 BGB durch das [[Vormundschaftsgericht]] zu genehmigen. [[Bettgitter]], Fixierungen und die Freiheit einschränkende medikamentöse [[wikipedia:de:Therapie|Therapie]]n sind separat nach  {{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 4 BGB zu genehmigen. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist kein "Freibrief". Die in Punkt 4. genannten, teils überholten Bedingungen, bedürfen der stetigen Überprüfung, da sonst Arzt und evtl. Betreuer sich wegen [[wikipedia:de:Körperverletzung|Körperverletzung]] und [[wikipedia:de:Freiheitsberaubung|Freiheitsberaubung]] strafbar machen.
 
Ein Arzt kann nur in zwei Fällen ohne Einwilligung des Patienten/Betreuers/Bevollmächtigten selbst handeln. Nach  {{Zitat de §|34|stgb}} StGB ([[wikipedia:de:Nothilfe|Nothilfe]]) und nach  {{Zitat de §|32|stgb}} StGB ([[wikipedia:de:Notwehr|Notwehr]]). Einwilligung durch den Betreuer/Bevollmächtigten in gefährliche und freiheitsentziehende [[Unterbringung]]en (auch auf "halbgeschlossenen" Stationen) sind nach § 1904 BGB und § 1906 BGB durch das [[Vormundschaftsgericht]] zu genehmigen. [[Bettgitter]], Fixierungen und die Freiheit einschränkende medikamentöse [[wikipedia:de:Therapie|Therapie]]n sind separat nach  {{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 4 BGB zu genehmigen. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist kein "Freibrief". Die in Punkt 4. genannten, teils überholten Bedingungen, bedürfen der stetigen Überprüfung, da sonst Arzt und evtl. Betreuer sich wegen [[wikipedia:de:Körperverletzung|Körperverletzung]] und [[wikipedia:de:Freiheitsberaubung|Freiheitsberaubung]] strafbar machen.
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Da der Betreute sein Wohl vorrangig selbst zu bestimmen hat, ist es fraglich, ob gegen den Willen des Patienten behandelt werden darf, wenn die Verletzung des [[wikipedia:de:Rechtsgut|Rechtsgut]]s der [[körperliche Unversehrtheit|körperlichen Unversehrtheit]] nicht durch den Schutz eines Rechtsguts von gleichem Rang begründet werden kann. [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] und Krankheitsuneinsichtigkeit allein rechtfertigen eine Behandlung gegen den Willen des Betreuten nicht.  Hierin scheinen die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" zu liegen. Dieses Recht sprach das [[wikipedia:de:BVerfG|Bundesverfassungsgericht]] den Betroffenen zu. Es führte damals aber nicht aus, wo die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" liegen. Eine Unterbringung eines psychisch Kranken ist als Maßnahme der staatlichen Fürsorge aber jedenfalls zulässig, wenn  dies unumgänglich ist, um drohende gewichtige Schädigungen des nicht einsichtsfähigen Kranken abzuwenden.
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Da der Betreute sein Wohl vorrangig selbst zu bestimmen hat, ist es fraglich, ob gegen den Willen des Patienten behandelt werden darf, wenn die Verletzung des [[wikipedia:de:Rechtsgut|Rechtsgut]]s der körperlichen Unversehrtheit nicht durch den Schutz eines Rechtsguts von gleichem Rang begründet werden kann. [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] und Krankheitsuneinsichtigkeit allein rechtfertigen eine Behandlung gegen den Willen des Betreuten nicht.  Hierin scheinen die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" zu liegen. Dieses Recht sprach das [[wikipedia:de:BVerfG|Bundesverfassungsgericht]] den Betroffenen zu. Es führte damals aber nicht aus, wo die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" liegen. Eine Unterbringung eines psychisch Kranken ist als Maßnahme der staatlichen Fürsorge aber jedenfalls zulässig, wenn  dies unumgänglich ist, um drohende gewichtige Schädigungen des nicht einsichtsfähigen Kranken abzuwenden.
    
Das heißt nicht, dass [[Zwangsbehandlung]]en generell verboten sind. Sie müssen aber in besonderer Weise den Verfassungsgrundsatz der [[wikipedia:de:Verhältnismäßigkeit|Verhältnismäßigkeit]] beachten. Auch eine Einweisung nach {{Zitat de §|1906|bgb}} BGB kann nicht generell als Erlaubnis zur Zwangsbehandlung angesehen werden; insbesondere sind Zwangsbehandlungen nicht zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht zulässig.
 
Das heißt nicht, dass [[Zwangsbehandlung]]en generell verboten sind. Sie müssen aber in besonderer Weise den Verfassungsgrundsatz der [[wikipedia:de:Verhältnismäßigkeit|Verhältnismäßigkeit]] beachten. Auch eine Einweisung nach {{Zitat de §|1906|bgb}} BGB kann nicht generell als Erlaubnis zur Zwangsbehandlung angesehen werden; insbesondere sind Zwangsbehandlungen nicht zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht zulässig.