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[[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
 
Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu {{Zitat de §|78a|bnoto}} Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales Vorsorgeregister für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB sicherstellen zu können.
 
Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu {{Zitat de §|78a|bnoto}} Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales Vorsorgeregister für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB sicherstellen zu können.
  

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