Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu {{Zitat de §|78a|bnoto}} Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales Vorsorgeregister für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB sicherstellen zu können. | Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu {{Zitat de §|78a|bnoto}} Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales Vorsorgeregister für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB sicherstellen zu können. |