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Das '''Gesetz zur Reform des Rechts der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG)''' vom 12.9.1990, welches das gesamte seit dem 1.1.1992 geltende [[Hauptseite|Betreuungsrecht]] beinhaltet, existiert seit seinem Inkrafttreten nicht mehr als eigenständiges Gesetz. Dennoch wird (auch in der Fach-) Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen, wenn eigentlich das Betreuungsrecht, also die §{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB gemeint sind.
 
Das '''Gesetz zur Reform des Rechts der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]] für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG)''' vom 12.9.1990, welches das gesamte seit dem 1.1.1992 geltende [[Hauptseite|Betreuungsrecht]] beinhaltet, existiert seit seinem Inkrafttreten nicht mehr als eigenständiges Gesetz. Dennoch wird (auch in der Fach-) Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen, wenn eigentlich das Betreuungsrecht, also die §{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. BGB gemeint sind.
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==Gesetzesinhalt==
 
Bei dem Betreuungsgesetz handelte es sich (wie z.B. auch beim [[wikipedia:de:Kinder- und Jugendhilfegesetz|KJHG]]) um ein sogenanntes Artikelgesetz; d.h. es wurden eine Reihe von anderen Gesetzen durch dieses Gesetz geändert.
 
Bei dem Betreuungsgesetz handelte es sich (wie z.B. auch beim [[wikipedia:de:Kinder- und Jugendhilfegesetz|KJHG]]) um ein sogenanntes Artikelgesetz; d.h. es wurden eine Reihe von anderen Gesetzen durch dieses Gesetz geändert.
  
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