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Zur Fortdauer der Vorsorgevollmacht trotz Widerruf nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit. 
 
Zur Fortdauer der Vorsorgevollmacht trotz Widerruf nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit. 
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'''OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.07.2002 - 5 W 97/02; R&P 2003,102''': Bestellung eines Betreuers trotz Bestehens einer Vorsorgeverfügung
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1. Vorwürfe von Ärzten gegenüber den vorsorgebevollmächtigten Eltern eines Betreuten reichen für sich allein, ohne weitere Feststellungen gemäß § 12 FGG, nicht aus, um entgegen § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Betreuer zu bestellen.
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2. Der Betreuer hat bei seiner, die Einwilligung des Einwilligungsunfähigen ersetzenden Entscheidung über eine ärztliche Behandlung, die Vorstellungen und Wünsche des Betreuten im Rahmen von § 1901 BGB zu berücksichtigen.
    
'''OLG Brandenburg -  Beschluss Az: 11 Wx 38/03 - Keine Betreuung bei Vorsorgevollmacht''':
 
'''OLG Brandenburg -  Beschluss Az: 11 Wx 38/03 - Keine Betreuung bei Vorsorgevollmacht''':

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