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'''Betreuungsarbeitsgemeinschaften''' sind informelle Arbeitskreise zwischen [[Betreuungsbehörde]], [[Betreuungsverein]]en, teilweise auch [[Vormundschaftsgericht]]en und Arbeitsgemeinschaften von Berufsbetreuern.
 
'''Betreuungsarbeitsgemeinschaften''' sind informelle Arbeitskreise zwischen [[Betreuungsbehörde]], [[Betreuungsverein]]en, teilweise auch [[Vormundschaftsgericht]]en und Arbeitsgemeinschaften von Berufsbetreuern.
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==Landesrecht==
 
Mehrere [[Bundesländer|Landesausführungsgesetze]] zum [[Betreuungsgesetz]] sehen obligatorisch die Bildung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften vor. Dies sind folgende Bundesländer:
 
Mehrere [[Bundesländer|Landesausführungsgesetze]] zum [[Betreuungsgesetz]] sehen obligatorisch die Bildung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften vor. Dies sind folgende Bundesländer:
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In anderen Ländern bestehen diese oft auf freiwilliger Basis.
 
In anderen Ländern bestehen diese oft auf freiwilliger Basis.
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==Sitzungsthemen==
 
In den Sitzungen der Betreuungsarbeitsgemeinschaften werden meist allgemein interessierende Themen, die örtliche Gerichts- und Behördenpraxis von gesetzlichen Bestimmungen, besprochen. Es wird versucht, allgemein akzeptierte örtliche Verfahrensweisen zu etablieren. Auch die Vorbereitung und Organisation von [[Fortbildung]]sveranstaltungen auf örtlicher Ebene ist oft Gesprächsthema.
 
In den Sitzungen der Betreuungsarbeitsgemeinschaften werden meist allgemein interessierende Themen, die örtliche Gerichts- und Behördenpraxis von gesetzlichen Bestimmungen, besprochen. Es wird versucht, allgemein akzeptierte örtliche Verfahrensweisen zu etablieren. Auch die Vorbereitung und Organisation von [[Fortbildung]]sveranstaltungen auf örtlicher Ebene ist oft Gesprächsthema.
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*Erarbeitung von Kriterien für die Feststellung, wann eine Person [[Berufsbetreuer]] ist und welche beruflichen Kenntnisse hierfür vorliegen sollten; Kriterien für die sog. „Mischkalkulation“ bei der Übernahme von Betreuungen durch Berufs- und Vereinsbetreuer.
 
*Erarbeitung von Kriterien für die Feststellung, wann eine Person [[Berufsbetreuer]] ist und welche beruflichen Kenntnisse hierfür vorliegen sollten; Kriterien für die sog. „Mischkalkulation“ bei der Übernahme von Betreuungen durch Berufs- und Vereinsbetreuer.
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==Literatur==
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*[http://shop.bundesanzeiger-verlag.de/399111_Familie_Betreuung_Soziales_Handbuch_Betreuungsbehoerde.html Deinert/Walther: Handbuch Betreuungsbehörde, Neuauflage 2006]
    
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]