Das OLG Hamm stellte anläßlich einer [[Betreuerhaftung|Schadensersatzforderung]] gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge für eine [[Unterbringung]] nicht ausreichend ist (OLG Hamm [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 2001, 861 m. Anm. Beck in [[BtPrax]] 2001, 195). | Das OLG Hamm stellte anläßlich einer [[Betreuerhaftung|Schadensersatzforderung]] gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge für eine [[Unterbringung]] nicht ausreichend ist (OLG Hamm [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 2001, 861 m. Anm. Beck in [[BtPrax]] 2001, 195). |