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, 17:14, 22. Mai 2007
K=== Krankenhaussozialdienst ===
Rechtsgrundlage: [http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__112.html § 112 SGB V] und [http://www.dvsg.org/download/GesetzlicheGrundlagen.pdf Krankenhausgesetze der Länder]
In den meisten Bundesländern sind die Einrichtung und die Aufgaben des '''Sozialdienstes im Krankenhaus''' in den (Landes-)Krankenhausgesetzen festgeschrieben.
In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein fehlen solche gesetzliche Regelungen zwar, die Beratung und Begleitung der Patientinnen und Patienten durch den Sozialdienst gehört dort aber auch zum Standard-Service der Krankenhäuser und ist, wie in allen Bundesländern, vertraglich gem. SGB V zwischen den Krankenkassen und Krankenhausträgern zu regeln.
Gem. § 112 SGB V sollen die Krankenkassen und die Krankenhausträger zweiseitige Verträge abschließen, welche auch die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus beinhaltet. Bezüglich der Sozialdienste sind darin im Besonderen zu regeln:
*Die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus
*Der nahtlose Übergang von der Krankenhausbehandlung zu Rehabilitation oder Pflege
Auch bei einer [[Betreuerbestellung]] muss der Krankenhaussozialdienst die ihm zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Der Betreuer kann dies als rechtlicher Vertreter mit dem entsprechenden [[Aufgabenkreis|Aufgabenkreis]] einfordern bzw. [[Delegation|delegieren]].
=== Weblinks ===
*[http://www.hilfe-und-pflege-im-alter.de/content/showarticles.php?id_art=35 Der Sozialdienst im Krankenhaus (KDA)]
*[http://www.pflegewiki.de/wiki/Krankenhaussozialdienst Krankenhaussozialdienst (PflegeWiki)]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenhaussozialdienst Krankenhaussozialdienst (Wikipedia)]
*[http://www.dvsg.org/download/StellenbeAkut.pdf Stellenbeschreibung Sozialdienst (DVSG)]
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