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Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
 
Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
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Die Verordnung wurde am 8.7.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 13.7.22 endgültig beschlossen. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem Betreuungsorganisationsgesatz.  
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Die Verordnung wurde am 8.7.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 13.7.22 endgültig beschlossen. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem [[Betreuungsorganisationsgesetz]].  
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==Weblinks==
 
==Weblinks==

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