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Ein '''Sterilisationsbetreuer''' ist ein '''Betreuer''', der vom [[Vormundschaftsgericht]] ausschließlich zur Entscheidung über die [[Sterilisation]] des Betroffenen bestellt wird. Wenn bereits ein anderer Betreuer zuvor bestellt war, muss dennoch für die Entscheidung über die Sterilisation des Betroffenen stets ein separater Betreuer gem. {{Zitat de §|1899|bgb}} Abs. 2 [[BGB]] [[Betreuerbestellung|bestellt werden]].

== Neutrale Sichtweise ==
Dass dem bisherigen Betreuer die Entscheidung über eine Sterilisation, z. B. im Rahmen einer Erweiterung des [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreises]] nicht übertragen werden darf, wird damit begründet, dass der besondere Sterilisationsbetreuer eine neutralere Außensicht einnehmen kann. Meist sind für Betreute zuvor bereits [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] bestellt, oft Familienmitglieder, und insbesondere bei [[wikipedia:de:geistige Behinderung|geistig behinderten Menschen]] oft deren [[wikipedia:de:Eltern|Eltern]] (oder ein Elternteil), so dass sich die Betreuung quasi als Verlängerung der [[wikipedia:de:Sorgerecht|elterlichen Sorge]] über die [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigkeit]] hinaus darstellt.

Zum Sterilisationsbetreuer dürfen die [[Betreuungsbehörde]] oder ein [[Betreuungsverein]] gem. {{Zitat de §|1900|bgb}} Abs. 5 BGB ausdrücklich nicht bestellt werden. Allerdings bezieht sich das Verbot nicht auf den persönlich bestellten [[Vereinsbetreuer]] oder Behördenbetreuer ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 2 BGB]).

== Voraussetzungen der Sterilisationseinwilligung ==
Der Sterilisationsbetreuer hat bei seiner Entscheidung die besonders strengen Maßstäbe des {{Zitat de §|1905|bgb}} BGB zu beachten. Eine Sterilisation stellt einen besonders schweren Persönlichkeitseingriff dar, weil sie engstens mit der gesamten Zukunft des Betroffenen verbunden ist und seine Lebensgestaltung unwiderrufbar in einem sehr wichtigen Punkt festlegt.

Ein einwiligungsfähiger Betreuter (im Sinne des [[wikipedia:de:Strafrecht|Strafrecht]]es, vgl. {{Zitat de §|228|stgb}} StGB) kann in seine Sterilisation nur selbst einwilligen, die fehlende Einwilligung ist nicht ersetzbar. Damit ein Betreuer darüber entscheiden kann, muss daher neben weiteren Voraussetzungen stets eine Einwilligungsunfähigkeit vorliegen.

Die Einwilligung setzt weiter voraus, dass die [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] auf Dauer gegeben sein muss. Die [[Sterilisation]] darf nicht gegen den [[wikipedia:de:natürlicher Wille|natürlichen Willen]] der betreuten Person erfolgen. Sie ist nachrangig gegenüber allen anderen Methoden der [[wikipedia:de:Empfängnisverhütung|Empfängnisverhütung]].

Es muss weiter anzunehmen sein, dass es zu einer [[wikipedia:de:Schwangerschaft|Schwangerschaft]] (der Betreuten bzw. der Partnerin des Betreuten) kommen würde und diese Schwangerschaft oder die Folgen eine schwere körperliche oder seelische Gefährdung der betreuten Person erwarten lässt.

Auch Maßnahmen im Rahmen eines [[wikipedia:de:Sorgerecht|Sorgerecht]]sentzuges nach {{Zitat de §|1666|bgb}} BGB ([[wikipedia:de:Kindeswohl|Kindeswohl]]gefährdung) nach Geburt des Kindes zählen hierzu.

== Gerichtsverfahren ==
Die Einwilligung des Betreuers in die Sterilisation ist in einem separaten [[Betreuungsverfahren]] durch das [[Vormundschaftsgericht]] zu genehmigen ({{Zitat de §|69d|fgg}} [[FGG]]). Hierzu sind neben persönlichen Anhörungen die Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s und mehrere [[wikipedia:de:Gerichtssachverständiger|Sachverständigengutachten]] erforderlich. Im Jahre 2004 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 187 Genehmigungsanträge nach {{Zitat de §|1905|bgb}} Abs. 2 BGB gestellt, davon wurden 154 bewilligt (Quelle: ''Bundesministerium der Justiz, Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz'').

== Vergütung ==
Ist der Sterilisationsbetreuer als [[Berufsbetreuer]] bestellt, hat er gem. {{Zitat de §|6|vbvg}} Satz 1 [[VBVG]] einen Vergütungsanspruch für nachgewiesenen konkreten Zeitaufwand (bei akademischer Ausbildung gem. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG Stundensatz von 33,50 Euro zuzügl. [[wikipedia:de:Mehrwertsteuer|MWSt]] und [[Aufwendungsersatz]]). Die Vorschriften über die pauschalierte Betreuervergütung für Berufsbetreuer (§§ 4,5 VBVG) finden auf den Sterilsationsbetreuer keine Anwendung.

==Rechtsprechung==
'''[http://www.sozial.de/default.htm?archiv/a416.php3 LG Hildesheim, 5 T 879/96, Beschluss vom 4. Oktober 1996''':]

Der für die Entscheidung über eine Zustimmung zur Sterilisation bestellte Betreuer kann nicht mit der Begründung entlassen werden, er habe nach Überprüfung der Voraussetzungen einen Antrag auf Genehmigung der Sterilisation nicht gestellt.

==Literatur==
===Bücher===
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3432995318/internetsevon-21 Heidenreich/Otto: Sterilisation bei geistiger Behinderung ], ISBN 3432995318

===Zeitschriftenbeiträge===
*Coester, Michael: Die sorgerechtliche Indikation bei der Sterilisation behinderter Volljähriger, ZFJ 89, 350
*Finger, Peter: Die Sterilisation geistig Behinderter; DAVorm 89, 449
*ders.: Zur Einwilligung des Betreuers in die Sterilisation eines geistig Behinderten, NDV 89,87
*Gonsbach, Wolf: Sterilisation ohne Kontrolle; ZFVS 89, 12
*Kuper, Bernd-Otto: Vormundschaftsreform und Sterilisation Behinderter; Theorie und Praxis soz. Arbeit 89, 97
*Pieroth, Bodo: Die Verfassungsgemäßheit der Sterilisation Einwilligungsunfähiger; FamRZ 90, 117
*Pohlmann, Rüdiger: Sexuelle Aufklärung geistig behinderter Menschen, BtPrax 95, 171
*Reis, Hans: Sterilisation bei mangelnder Einsichtsfähigkeit; ZRP 88, 318
*Wunder, Michael: Betreuungsgesetz verabschiedet-Sterilisation ohne Einwilligung legalisiert; Soziale Psychiatrie 90, Nr51, 27
*ders.: Sterilisation ohne Einwilligung ist legalisiert; Sozialmagazin 11/90, 36



[[Kategorie:Betreuungspersonen]]
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]


{{Quelle Wikipedia|Sterilisationsbetreuer|3. Juli 2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sterilisationsbetreuer&oldid=18557726}}<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>

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