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KEin '''Vereinsbetreuer''' ist ein [[wikipedia:de:Arbeitnehmer|Arbeitnehmer]] eines der bundesweit ca. 830 nach {{Zitat de §|1908f|bgb}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] anerkannten [[Betreuungsverein]]e, dem beruflich Betreuungen nach {{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 2 BGB seitens des [[Vormundschaftsgericht]]es übertragen wurden. In den meisten Fällen haben Vereinsbetreuer einen Studienabschluss als Diplom- [[Sozialarbeiter]] /Sozialpädagoge.
==Allgemeines==
Vereinsbetreuer kann nur sein, wer in einem [[Arbeitsverhältnis]] zum Betreuungsverein steht (OLG Hamm FGPrax 2000, 192 = [[FamRZ]] 2001, 253 = NJW-RR 2001, 651 = [[BtPrax]] 2000, 218, Landgericht München I FamRZ 2000, 321 = [[BtPrax]] 1999, 117). Der Betreuungsverein ist verpflichtet, qualifizierte Mitarbeiter vorzuhalten, diese zu beaufsichtigen, weiterzubilden und im Rahmen der [[Betreuerhaftung]] gegen Schäden, die diese im Rahmen der Betreuertätigkeit anrichten könnten, zu versichern.
Ca. 2.500 Vereinsbetreuer führen derzeit (Anfang 2006) rund 75.000 Betreuungen, das sind ca. 7 % aller Betreuungen. Im Jahre 2004 wurden bei neuen Betreuerbestellungen 13.621 mal und nach Betreuerwechseln 5.942 mal Vereinsbetreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt (''Quelle: Bundesministerium der Justiz, Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz'').
==Status des Vereinsbetreuers==
Grundsätzlich gelten für Vereinsbetreuer die gleichen [[Betreuerpflichten|rechtlichen Bedingungen]] wie für andere Betreuer. In dem [[Betreuerbestellung|Bestellungsbeschluss]] muss ausdrücklich vermerkt werden, dass der Betreuer als Mitarbeiter des Betreuungsvereins bestellt wird ({{Zitat de §|69|fgg}} FGG). Bei Vereinsbetreuern wird kein Einführungsgespräch beim Vormundschaftsgericht geführt ({{Zitat de §|69b|fgg}} FGG).
Vereinsbetreuer haben genau wie die nächsten Familienangehörigen den Status des ''befreiten Betreuers'', vgl. {{Zitat de §|1908i|bgb}} Abs. 2 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Dies bedeutet, dass die meisten vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse bei der [[Mündelgeld]]anlage nicht gelten ({{Zitat de §|1809|bgb}}, {{Zitat de §|1812|bgb}}, {{Zitat de §|1816|bgb}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], vgl. {{Zitat de §|1857a|bgb}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). Auch sind sie während der Betreuung von der jährlichen Rechnungslegungspflicht ({{Zitat de §|1840|bgb}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) befreit.
Das Vormundschaftsgericht kann jedoch im Einzelfall des Status des ''befreiten'' Betreuers entziehen, in einem solchen Falle ist auch der Vereinsbetreuer verpflichtet, die genannten Pflichten zu erfüllen.
Sofern ein Vereinsbetreuer bestellt ist, kann der Arbeitgeber dieser Person jederzeit dessen Entlassung beantragen. Allerdings ist es hier möglich, dass das Vormundschaftsgericht stattdessen anordnet, dass der bisherige Vereinsmitarbeiter diese Betreuung als Einzelperson weiterführt ({{Zitat de §|1908b|bgb}} Abs. 4 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]])
==Vergütungsanspruch==
Ist ein Vereinsbetreuer bestellt, hat nicht dieser einen Vergütungsanspruch. Die Betreuervergütung steht beim Vereinsbetreuer dem [[Betreuungsverein]] zu. Es ist grundsätzlich die gleiche Vergütung zu gewähren, wie bei einem selbstständigen [[Berufsbetreuer]] ({{Zitat de §|7|vbvg}} VBVG, vgl. BayObLG [[BtPrax]] 2005, 37 = Rpfleger 2005, 84 = FGPrax 2004, 289 = [[FamRZ]] 2005, 133). Bei Unstimmigkeiten ist nur der Verein, nicht der Vereinsbetreuer, beschwert und somit zur Einlegung von [[Rechtsmittel]]n berechtigt: LG Koblenz [[FamRZ]] 2005, 1778.
Der Mitarbeiter des Betreuungsvereines hat Gehaltsansprüche gegen seinen Betreuungsverein als Arbeitgeber. Die Tätigkeit als Vereinsbetreuer zählt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes als schwierige Tätigkeit nach den [[Eingruppierung]]svorschriften für den Sozial- und Erziehungsdienst (BAG [[BtPrax]] 1997, 32 = MDR 1996, 1043 (Ls) = ZTR 1996, 513 = NZA-RR 1997, 68 und 72 = Rechtsdienst der Lebenshilfe 1996, 122). Dies bedeutet eine Eingruppierung nach [[wikipedia:de:Bundesangestelltentarifvertrag|BAT]] IVb (bzw. [[wikipedia:de:TVöD|TVöD]] E 9).
[[Eingruppierung|Volltext der vorgenannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes]]
''' BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003, Az. 3Z BR 118/03''':
Teilt ein Betreuungsverein dem Vormundschaftsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum Ergänzungsbetreuer an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein Vergütung und Aufwendungsersatz fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).
==Literatur==
*Bauer/Mahr: Haftung der Vereinsbetreuer; BtMan 2005, 78
*[http://skm.bistum-trier.de.paulinus.de/fachinfo/coen.htm Coen: Aufsicht des Betreuungsvereins über Vereinsbetreuer; NJW 1999, 535]
*[http://www.horstdeinert.de/betreuungsvereine.htm Deinert, Arbeitshilfe für Betreuungsvereine; 2. Aufl., Frankfurt/Main 1996], ISBN 317-006713-3
*Deinert: Neues Vergütungssystem für Vereinsbetreuer; NDV 6/2005
*Formella: Entlassung des Betreuungsvereines unter gleichzeitiger Bestellung eines Vereinsbetreuers; BtPrax 1995, 21
*Geistert, Ulrich: Wieviele Betreuungen kann ein Vereinsbetreuer führen? BtPrax 1994, 2
*ders.: Der Vereinsbetreuer zwischen Anspruch und Wirklichkeit; DAVorm 1995, 1095
==Weblinks==
*[http://lexetius.com/2001,1416 Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7.11.2001 zur Vereinsbetreuervergütung]
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/btrn260.htm Online-Lexikon zur Vereinsbetreuung]
*[http://www.famrz.de/d0208.htm Umsatzsteuer bei Betreuungsvereinen (Bundesfinanzministerium]
*[[Betreuervergütung|Pauschalvergütung von Berufs- und Vereinsbetreuern]]
*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/aspdb.htm OLG Hamm zur Aufsicht über den Vereinsbetreuer]
*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/muench.htm LG München zur Arbeitnehmereigenschaft eines Vereinsbetreuers]
[[Kategorie:Betreuungspersonen]]
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
Infos zum [[Betreuungsrecht-Lexikon:Haftungsausschluss|Haftungsausschluss]]
{{Quelle Wikipedia|Vereinsbetreuer| 25. August 2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vereinsbetreuer&oldid=20634342}}<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>