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Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
 
Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
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Derzeit (März 2022) befindet sich die Verordnung noch im Entwurf. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem Betreuungsorganisationsgesatz.
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Derzeit (März 2022) befindet sich die Verordnung noch im Entwurf. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem Betreuungsorganisationsgesatz. Der Bundesrat wird den Regierungsbeschluss voraussichtlich am 8. Juli 2022 beraten.
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==

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