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, 14:20, 31. Jan. 2008
KUnter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des Betreuungsvereines bzw. der Betreuungsbehörde verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Vereins-/Behördenbetreuer und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Vormundschaftsgerichtshilfe]])seitens der Betreuungsbehörde zu tun haben.
Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in § 1908f BGB und für die Betreuungsbehörde in den §§ 4-6 BtBG.
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:
==Betreuungsverein==
*[[Beratung]] ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter
*Beratung von Personen, die eine [[Vorsorgevollmacht]] errichten wollen
*[[Einverständniserklärung|Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer]]
*[[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] ehrenamtlicher Betreuer
*Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches für diese Personen
==Betreuungsbehörde==
*[[Beratung]] und Unterstützung von Betreuern (incl. [[Zuführung zur Unterbringung|Zuführung]] zur [[Unterbringung]])
*Beratung von Bevollmächtigten
*[[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde|Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
*Förderung von Einzelpersonen und Vereinen im Bereich der Betreuung
*Sicherstellen von [[Ausbildung|Aus- und Fortbildungsangeboten]]
*ggf. nach Landesrecht: Organisation einer [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
[[Kategorie:Betreuungsverein]]<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>