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==Wirkung nach Außen==
 
==Wirkung nach Außen==
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Zunächst bedeutet die rechtliche Vertretungsmacht, dass die Erklärungen des Betreuers innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es Dritten gegenüber in jedem Fall rechtlich wirksam sind und den Betreuten unmittelbar verpflichtet (§ 164 BGB). Z.B. verpflichtet der vom Betreuer geschlossene [[Heimvertrag]] den Betreuten, die Heimkosten zu tragen.
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Zunächst bedeutet die rechtliche Vertretungsmacht, dass die Erklärungen des Betreuers innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es Dritten gegenüber in jedem Fall rechtlich wirksam sind und den Betreuten unmittelbar verpflichten (§ 164 BGB). Z.B. verpflichtet der vom Betreuer geschlossene [[Heimvertrag]] den Betreuten, die Heimkosten zu tragen.
    
Rechtsprechung:
 
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