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# Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz sowie auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht einen Einspruch gegen einen Strafbefehl ohne hinreichende Prüfung als verfristet behandelt, obschon sich Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten im Zeitpunkt der Zustellung des Strafbefehls und damit an der Wirksamkeit der Zustellung aufdrängen.  
 
# Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz sowie auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht einen Einspruch gegen einen Strafbefehl ohne hinreichende Prüfung als verfristet behandelt, obschon sich Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten im Zeitpunkt der Zustellung des Strafbefehls und damit an der Wirksamkeit der Zustellung aufdrängen.  
 
# Zudem ist der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt, wenn die Fachgerichte trotz sich aufdrängender Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten von der Bestellung eines Pflichtverteidigers (§§ 140 ff StPO) absehen.
 
# Zudem ist der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt, wenn die Fachgerichte trotz sich aufdrängender Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten von der Bestellung eines Pflichtverteidigers (§§ 140 ff StPO) absehen.
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'''OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2021 – 2 Ws 48/21 (S)'''
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# Ein gemäß § 1896ff. BGB bestellter Betreuer ist nur dann aus eigenem Recht im Strafverfahren vertretungsbefugt und gem. § 298 Abs. 1 StPO rechtsmittelbefugt, wenn sein Aufgabenbereich sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung in dem betreffenden Strafverfahren bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2013 – 1 StR 369/13).
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# Die Bestellung des Betreuers für die Aufgabenkreise „Vertretung in Rechtsangelegenheiten“ und „Vertretung gegenüber Behörden“, hinsichtlich derer auch ein Einwilligungsvorbehalt nicht angeordnet ist, genügt insoweit nicht.
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'''Geldstrafe vom Betreuer aus Barbetrag zu zahlen?'''
 
'''Geldstrafe vom Betreuer aus Barbetrag zu zahlen?'''

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