Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „{| {{Prettytable-R Gesetz}} |- ! colspan="2" | Basisdaten |- bgcolor="#F7F8FF" | Volltitel: || Betreuungsorganisationsgesetz bgcolor="#F7F8FF" | Kurztitel: ||…“
{| {{Prettytable-R Gesetz}}
|-
! colspan="2" | Basisdaten
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Volltitel: || Betreuungsorganisationsgesetz bgcolor="#F7F8FF"
| Kurztitel: ||
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Abkürzung: || BtOG
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Art: || Bundesgesetz
|-
| Geltungsbereich: || Bundesrepublik Deutschland
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Rechtsmaterie: || Betreuungsrecht, Verwaltungsrecht, Berufsrecht
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Fundstellennachweis: || 404-33
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Datum des Gesetzes: || 4.5.2021 (BGBl. I S. 882/917)
|- bgcolor="#F7F8FF"
| Inkrafttreten: || 01.01.2023
|- bgcolor="#F7F8FF"

|}

Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden [[Betreuungsrechtsreform]] (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG).

Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben der erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen.

Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung konkretisiert, die Mitte 2021 noch nicht verabschiedet ist. Hier sollen Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt werden.

Navigationsmenü