Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
855 Bytes hinzugefügt ,  18:08, 14. Apr. 2021
Zeile 161: Zeile 161:     
Rechtsprechung:  
 
Rechtsprechung:  
 +
 +
'''OLG Bamberg, Hinweisbeschluss v. 12.01.2018 – 8 U 175/17
 +
 +
# Zweifel iSd § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH BeckRS 2014, 14141).
 +
# Eine krankhafte Störung iSd § 104 Nr. 2 BGB muss die freie Willensbestimmung ausschließen, so dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (BGH BeckRS 1984, 31071102).
 +
# Bei einem Volljährigen ist die Geschäftsfähigkeit als Regel zu unterstellen und ihr Fehlen die Ausnahme; wer sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hat ihre Voraussetzungen zu beweisen.
    
'''OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2020, 5 U 158/19'''
 
'''OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2020, 5 U 158/19'''

Navigationsmenü