* der Mutmaßliche Wille (Der aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt wurde, z.B. aufgrund verbaler oder nonverbaler Äußerungen oder vom Betreuten bekannter Einstellungen, Vorstellungen und Werte. Es ist geboten, festzuhalten, woher dieses Wissen über die Person stammt.) | * der Mutmaßliche Wille (Der aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt wurde, z.B. aufgrund verbaler oder nonverbaler Äußerungen oder vom Betreuten bekannter Einstellungen, Vorstellungen und Werte. Es ist geboten, festzuhalten, woher dieses Wissen über die Person stammt.) |