Änderungen

Zeile 3: Zeile 3:  
==Einleitung==
 
==Einleitung==
   −
Dieser Artikel befasst sich mit der '''Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die Letzte Lebensphase'''. Diese ist geregelt in § 132g SGB V sowie in der dazugehörigen Bundesrahmenvereinbarung [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/versorgungsplanung/Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_ueber_Inhalte_und_Anforderungen_der_gesundheitlichen_Versorgungsplanung.pdf].
+
Dieser Artikel befasst sich mit der '''Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die Letzte Lebensphase'''. Diese ist geregelt in § 132g SGB V sowie in der dazugehörigen [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/versorgungsplanung/Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_ueber_Inhalte_und_Anforderungen_der_gesundheitlichen_Versorgungsplanung.pdf Bundesrahmenvereinbarung].
    
Die Gesundheitliche Versorungsplanung für die letzte Lebensphase ist in Deutschland unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
 
Die Gesundheitliche Versorungsplanung für die letzte Lebensphase ist in Deutschland unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
author
53

Bearbeitungen