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# Die Beschränkung der Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Coronavirus zu schützen, ist verhältnismäßig.
 
# Die Beschränkung der Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Coronavirus zu schützen, ist verhältnismäßig.
 
# Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.
 
# Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen.
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==Medinzinische Behandlung ohne Covid-Test?==
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*'''Landgericht Dortumund, Beschl v 4.11.2020,
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4 T 1/20'''
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Kein Rechtsanspruch auf Behandlung (einer anderen Erkrankung) bei Weigerung, einen Test auf Covid-19 durchzuführen.
    
==Literatur zu Anhörungen in der Corona-Situation==
 
==Literatur zu Anhörungen in der Corona-Situation==

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