Der '''Betreuerausweis''' ist ein von dem Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist (§ 290 FamFG. Der Betreuerausweis wird vom [[Rechtspfleger]] des [[Betreuungsgericht]]es üblicherweise im Rahmen eines [[Einführungsgespräch]]s ausgehändigt. | Der '''Betreuerausweis''' ist ein von dem Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist (§ 290 FamFG. Der Betreuerausweis wird vom [[Rechtspfleger]] des [[Betreuungsgericht]]es üblicherweise im Rahmen eines [[Einführungsgespräch]]s ausgehändigt. |