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# Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.  
 
# Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.  
 
# Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen
 
# Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen
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'''AG Lübeck, Beschluss vom 13.08.2020, 9 XIV 17445 L'''
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# Wird in einem Krankenhaus bereits eine Unterbringung vollzogen, die auf § 1906 BGB gestützt ist, kann eine weitere Unterbringung auf Basis des § 7 PsychKG SH nicht angeordnet werden.
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# Die öffentlich-rechtliche Unterbringung kann auch nicht angeordnet werden, um ein Gefährdung Dritter beim Vollzug der zivilrechtlichen Unterbringung abzuwenden.
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===Weitere Rechtsprechung im Wortlaut===
 
===Weitere Rechtsprechung im Wortlaut===

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