Besteht für den Betroffenen eine [[vorläufiger Betreuer|vorläufige Betreuung]], so kann ein sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden. | Besteht für den Betroffenen eine [[vorläufiger Betreuer|vorläufige Betreuung]], so kann ein sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden. |