Die Regelleistungen (einschließlich der Kosten der Unterkunft) nach dem SGB II und XII entsprechen dem notwendigen Unterhalt, der auch in der Zwangsvollstreckung zu belassen sei, so der BGH. Damit sei auch die Pfändung kleinerer Beträge (30 € monatlich im entschiedenen Fall) unzulässig <ref>http://www.btdirekt.de/themen-fuer-berufsbetreuer/verbraucherschutz/648-keine-pfaendung-in-alg-2-leistungen</ref> | Die Regelleistungen (einschließlich der Kosten der Unterkunft) nach dem SGB II und XII entsprechen dem notwendigen Unterhalt, der auch in der Zwangsvollstreckung zu belassen sei, so der BGH. Damit sei auch die Pfändung kleinerer Beträge (30 € monatlich im entschiedenen Fall) unzulässig <ref>http://www.btdirekt.de/themen-fuer-berufsbetreuer/verbraucherschutz/648-keine-pfaendung-in-alg-2-leistungen</ref> |