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==Zustimmung gegenüber dem Gericht==
 
==Zustimmung gegenüber dem Gericht==
Gegenüber dem Vormundschaftsgericht muss der potenzielle Betreuer eine Einverständniserklärung ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB) abgeben, sonst darf er nicht bestellt werden.
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Gegenüber dem Gericht muss der potenzielle Betreuer eine Einverständniserklärung ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB) abgeben, sonst darf er nicht bestellt werden.
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'''BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19'''
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War der Betreuer zum Zeitpunkt seiner Betreuerbestellung zur Übernahme der Betreuung bereit, kann seine nach Wirksamkeit der Bestellung erfolgende Erklärung, die Betreuung nicht mehr führen zu wollen, nicht für sich genommen zu seiner Entlassung aus dem Betreueramt führen, jedoch seine Eignung als Betreuer in Frage stellen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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