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# Verlässt sich dieser Betreuer-Anwalt auf eine - angeblich - anders lautende örtliche Praxis, so entlastet ihn das nicht, weil von ihm die allgemein übliche Sorgfalt - ohne lokalen Bezug - erwartet werden muss.
 
# Verlässt sich dieser Betreuer-Anwalt auf eine - angeblich - anders lautende örtliche Praxis, so entlastet ihn das nicht, weil von ihm die allgemein übliche Sorgfalt - ohne lokalen Bezug - erwartet werden muss.
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'''BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 300/18''':
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'''BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 300/18'''; FamRZ 2019, 306:
    
Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbsatz BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.
 
Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 2. Halbsatz BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.