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'''BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 438/19'''
 
'''BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - XII ZB 438/19'''
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Eine persönliche [[Anhörung]] des Betroffenen ist auch im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen [[Sachverständigengutachten]]s entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124).
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Eine persönliche [[Anhörung]] des Betroffenen ist auch im Verfahren auf [[Aufhebung]] einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen [[Sachverständigengutachten]]s entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124).
    
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
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[[Kategorie:Unterbringung]]
 
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]
 
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