Nahezu alle Bundesländer haben bis Mitte 2019 die Wahlausschlüsse beginnend seit 2017 aus ihren Landes- und Kommunalwahlgesetzen ebenfalls gestrichen; die letzten dürften bis zum jeweiligen Landtagswahltermin aufgrund der bekannt gewordenen Aussagen der Landespolitik ebenfalls entfallen sein. Derzeit (Stand Sommer 2019) fehlt die Umsetzung noch in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und Sachsen-Anhalt. Außer in Hessen betrifft die fehlende Umsetzung nur noch die Landtagswahlen; für die Kommunalwahlen sind die Änderungen erfolgt (letztere fanden in diesen Ländern am Tag der Europawahl statt).
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Nahezu alle Bundesländer haben bis Mitte 2019 die Wahlausschlüsse beginnend seit 2017 aus ihren Landes- und Kommunalwahlgesetzen ebenfalls gestrichen; die letzten dürften bis zum jeweiligen Landtagswahltermin aufgrund der bekannt gewordenen Aussagen der Landespolitik ebenfalls entfallen sein. Derzeit (1.1.2020) fehlt die Umsetzung noch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland und Sachsen-Anhalt. Die fehlende Umsetzung betrifft nur noch die Landtagswahlen; für die Kommunalwahlen sind die Änderungen erfolgt (letztere fanden in diesen Ländern am Tag der Europawahl statt).