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=== Vorführung zur Anhörung ===
 
=== Vorführung zur Anhörung ===
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Sofern der Betroffene sich weigert, an der Anhörung teilzunehmen, hat die [[Betreuungsbehörde]] ihn auf Anweisung des Gerichtes zur persönlichen Anhörung (§ 68 Abs. 3 FGG), ab 1.9.2009 § 278 Abs. 5 FamFG, und zur [[wikipedia:de:Untersuchung|Untersuchung]] durch den [[Sachverständigengutachten|Sachverständigen]] ({{Zitat de §|68b|fgg}} Abs. 3 FGG), ab 1.9.2009 § 283 FamFG, vorzuführen.  
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Sofern der Betroffene sich weigert, an der Anhörung teilzunehmen, hat die [[Betreuungsbehörde]] ihn auf Anweisung des Gerichtes zur persönlichen Anhörung ( § 278 Abs. 5 FamFG, und zur [[wikipedia:de:Untersuchung|Untersuchung]] durch den [[Sachverständigengutachten|Sachverständigen]] ( § 283 FamFG, vorzuführen.  
    
Die zwangsweise [[Vorführung]] von Betroffenen zu Anhörungen und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die [[wikipedia:de:Persönlichkeitsrechte|Persönlichkeitsrechte]] der Betroffenen dar ({{Zitat Art|2|gg}} [[wikipedia:de:Grundgesetz|Grundgesetz]]). Daher muss der Grundsatz der [[wikipedia:de:Verhältnismäßigkeit|Verhältnismäßigkeit]] hier besonders streng beachtet werden.  
 
Die zwangsweise [[Vorführung]] von Betroffenen zu Anhörungen und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die [[wikipedia:de:Persönlichkeitsrechte|Persönlichkeitsrechte]] der Betroffenen dar ({{Zitat Art|2|gg}} [[wikipedia:de:Grundgesetz|Grundgesetz]]). Daher muss der Grundsatz der [[wikipedia:de:Verhältnismäßigkeit|Verhältnismäßigkeit]] hier besonders streng beachtet werden.  

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