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Zu den Beurkundungskosten einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und [[Patientenverfügung]]. Werden in einer Verhandlung mehrere teilweise gegenstandsgleiche Erklärungen mit unterschiedlichem Gebührensatz, nämlich eine Generalvollmacht in der Form einer Vorsorgevollmacht, eine [[Betreuungsverfügung]] sowie eine Patientenverfügung beurkundet, so ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Notar bei einer Vergleichsberechnung die Gebühren für jede Erklärung gesondert berechnet und diese für den Kostenschuldner günstiger ist als der höchste Gebührensatz für die Gesamtbeurkundung.
 
Zu den Beurkundungskosten einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und [[Patientenverfügung]]. Werden in einer Verhandlung mehrere teilweise gegenstandsgleiche Erklärungen mit unterschiedlichem Gebührensatz, nämlich eine Generalvollmacht in der Form einer Vorsorgevollmacht, eine [[Betreuungsverfügung]] sowie eine Patientenverfügung beurkundet, so ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Notar bei einer Vergleichsberechnung die Gebühren für jede Erklärung gesondert berechnet und diese für den Kostenschuldner günstiger ist als der höchste Gebührensatz für die Gesamtbeurkundung.
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'''LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22.12.2011, 12 T 7607/11''':
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'''LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22.12.2011, 12 T 7607/11''', FamRZ 2012, 1418:
    
Wird der Notar im Rahmen der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht angewiesen, dem Bevollmächtigten eine weitere Ausfertigung der Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers zu erteilen, darf er sich hierüber nicht allein deshalb hinwegsetzen, weil der Vollmachtgeber zwischenzeitlich dauerhaft [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähig]] ist.
 
Wird der Notar im Rahmen der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht angewiesen, dem Bevollmächtigten eine weitere Ausfertigung der Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers zu erteilen, darf er sich hierüber nicht allein deshalb hinwegsetzen, weil der Vollmachtgeber zwischenzeitlich dauerhaft [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähig]] ist.

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