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Ein Mitglied der Leitung eines Pflegeheims verletzt die ihm gegenüber den Bewohnern obliegende Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen dann nicht, wenn er sich bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt.
 
Ein Mitglied der Leitung eines Pflegeheims verletzt die ihm gegenüber den Bewohnern obliegende Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen dann nicht, wenn er sich bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt.
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'''OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2019, 8 U 59/18''':
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'''OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2019, 8 U 59/18''', NZI 2019, 345 = NZG 2019, 505
    
Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung.
 
Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung.

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