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Die Einwilligung des Betreuten nach der Datenschutz-Grundverordnung in die Speicherung seiner Daten bei dem Betreuer kann bei erklärungsunfähigen Betreuten durch den Betreuer selbst als gesetzlicher Vertreter des Betreuten erteilt werden.
 
Die Einwilligung des Betreuten nach der Datenschutz-Grundverordnung in die Speicherung seiner Daten bei dem Betreuer kann bei erklärungsunfähigen Betreuten durch den Betreuer selbst als gesetzlicher Vertreter des Betreuten erteilt werden.
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'''AG Bochum, Beschluss v 11.3.2019, 65 C 485/18; FamRZ 2019, 1182 (mAn Buchner)
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# im Bereich einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten kann der Betreuer gegenüber dem Vermieter und anderen Stellen die Betreuung offen legen und mietvertragsrelevante Daten zur betreuten Person weitergeben.
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# Die Versendung des [[Betreuerausweis]]es an den Anwalt des Betreuten als unverschlüsselte Email löst keinen Schadensersatzanspruch aus, wenn es nicht zu einer unbefugten Kenntnisnahme Dritter gekommen ist.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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