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===Bundestag und Europaparlament===
 
===Bundestag und Europaparlament===
Die Ausschlussgründe Betreuerbestellung und strafrechtliche Unterbringung sollen nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Grünen und Linken vom 30.5.2017 entfallen . Hierdurch wird eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes an die [[Behindertenkonvention|UN-Behindertenrechtskonvention]] angestrebt. Bereits 2013 war von den Grünen ein vergleichbarer Entwurf eingebracht worden, der nicht vom BT verabschiedet wurde.
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Die Ausschlussgründe Betreuerbestellung und strafrechtliche Unterbringung sollten nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Grünen und Linken vom 30.5.2017 entfallen . Hierdurch wird eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes an die [[Behindertenkonvention|UN-Behindertenrechtskonvention]] angestrebt. Bereits 2013 war von den Grünen ein vergleichbarer Entwurf eingebracht worden, der nicht vom BT verabschiedet wurde.
    
Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht. Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl ist ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen. Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in  den Bundestag eingebracht. Der Bundestag hat nunmehr im April 2019 das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz geändert. Das Gesetz tritt am 1.7.2019 in Kraft, sodass die Europawahl im Mai 2019 davon noch nicht betroffen ist. Grüne, Linke und FDP haben beim BVerfG einen Eilantrag eingebracht, dies schon für die Europawahl vorzunehmen.
 
Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht. Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl ist ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen. Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in  den Bundestag eingebracht. Der Bundestag hat nunmehr im April 2019 das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz geändert. Das Gesetz tritt am 1.7.2019 in Kraft, sodass die Europawahl im Mai 2019 davon noch nicht betroffen ist. Grüne, Linke und FDP haben beim BVerfG einen Eilantrag eingebracht, dies schon für die Europawahl vorzunehmen.
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Nachdem im Bundestag seitens der Koalitionsfraktionen ein neuer Gesetzesvorstoß  gemacht wurde, der aber erst am 1.7.2019, also erst nach der Europawahl am 26.5.2019 in Kraft treten sollte, entschied das BVerfG in einer Eilentscheidung vom 15.4.2019, dass bereits zur Europawahl am 26.5.2019 eine Eintragung in das Wählerregister zulässig sein müsse.
    
===Länder und Kommunen===
 
===Länder und Kommunen===