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==Steuerliche Fragen==
 
==Steuerliche Fragen==
Für Grundstücke sind [[Finanzamt|Steuern]] zu entrichten. Dies ist Betreueraufgabe, wenn die Vermögenssorge zum Aufgabenkreis zählt (§ 34 Abgabenordnung). In Frage kommt insbesondere die [[wikipedia:de:Grundsteuer (Deutschland)|Grundsteuer]] (eine Kommunalsteuer) sowie bei Veräußerung die [[[wikipedia:de:Grunderwerbsteuer (Deutschland)|Grunderwerbsteuer]]. Für Betreuer ist insbesondere zu beachten, wenn ein Grundstück verkauft wird:
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Für Grundstücke sind [[Finanzamt|Steuern]] zu entrichten. Dies ist Betreueraufgabe, wenn die Vermögenssorge zum Aufgabenkreis zählt (§ 34 Abgabenordnung). In Frage kommt insbesondere die [[wikipedia:de:Grundsteuer (Deutschland)|Grundsteuer]] (eine Kommunalsteuer) sowie bei Veräußerung die [[wikipedia:de:Grunderwerbsteuer (Deutschland)|Grunderwerbsteuer]]. Für Betreuer ist insbesondere zu beachten, wenn ein Grundstück verkauft wird:
 
# Die Grundsteuer des laufenden Kalenderjahres schuldet der bisherige Eigentümer; das sollte beim Kaufpreis "eingepreist" werden.  
 
# Die Grundsteuer des laufenden Kalenderjahres schuldet der bisherige Eigentümer; das sollte beim Kaufpreis "eingepreist" werden.  
 
# Die Grunderwerbsteuer schulden sowohl der Käufer als auch der Verkäufer. Es sollte im Kaufvertrag eindeutig geklärt werden, wer diese bezahlt (üblicherweise der Verkäufer).
 
# Die Grunderwerbsteuer schulden sowohl der Käufer als auch der Verkäufer. Es sollte im Kaufvertrag eindeutig geklärt werden, wer diese bezahlt (üblicherweise der Verkäufer).

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