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Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)<ref>{{§§|immowertv|juris|text=Text der Immobilienwertermittlungsverordnung}}.</ref> geregelt. Sie ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 194 Baugesetzbuch. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
 
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)<ref>{{§§|immowertv|juris|text=Text der Immobilienwertermittlungsverordnung}}.</ref> geregelt. Sie ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 194 Baugesetzbuch. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
 
* [[wikipedia:de:Vergleichswertverfahren|Vergleichswertverfahren]]
 
* [[wikipedia:de:Vergleichswertverfahren|Vergleichswertverfahren]]
* [[Ertragswertverfahren]]
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* [[wikipedia:de:Ertragswertverfahren|Ertragswertverfahren]]
* [[Sachwertverfahren]]
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* [[wikipedia:de:Sachwertverfahren|Sachwertverfahren]]
    
Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene [[Sachverständiger|Sachverständige]] bindend.
 
Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene [[Sachverständiger|Sachverständige]] bindend.
    
==Steuerliche Fragen==
 
==Steuerliche Fragen==

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