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Im Juni 2016 haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Wahlrechtsausschluss "Betreuung in allen Angelegenheiten" aus ihren Landes- und Kommunalwahlgesetzen herausgenommen. Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht (Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl ist ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen.
 
Im Juni 2016 haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Wahlrechtsausschluss "Betreuung in allen Angelegenheiten" aus ihren Landes- und Kommunalwahlgesetzen herausgenommen. Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht (Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl ist ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen.
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Im Land Brandenburg hat der Landtag Mitte 2018 das Wahlverbot aus dem Landes- und Kommunalwahlgesetz gestrichen. In Niedersachsen ist Mitte 2018 ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht worden.
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Im Land Brandenburg hat der Landtag Mitte 2018 das Wahlverbot aus dem Landes- und Kommunalwahlgesetz gestrichen. In Niedersachsen ist Mitte 2018 ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht worden. Mitte 2017 haben die Grünen im Bayr. Landtag eine vergleichbare Gesetzesänderung vorgelegt.
    
Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in  den Bundestag eingebracht.
 
Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in  den Bundestag eingebracht.

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